Wir bieten umfassende juristische Beratung und Vertretung in allen Fragen des Handels-, Gesellschafts- und Vereinsrechts. Unser Know-how und unsere Erfahrung machen uns zu Ihrem verlässlichen Partner in komplexen rechtlichen Angelegenheiten.
Moderne arbeitsrechtliche Mandate beschränken sich selten auf das klassische Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gerade bei Unternehmen, Geschäftsführern, Vorständen, Gesellschaftern, Vereinen und Verbänden überschneiden sich arbeitsrechtliche Fragestellungen regelmäßig mit dem Handels-, Gesellschafts- und Vereinsrecht. Wer diese Schnittstellen nicht erkennt, riskiert erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile.
Unsere Kanzlei verfolgt daher einen interdisziplinären Beratungsansatz. Wir betrachten arbeitsrechtliche Fragestellungen nicht isoliert, sondern berücksichtigen stets die gesellschaftsrechtlichen, handelsrechtlichen und vereinsrechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Mandats.
Die rechtliche Stellung von Geschäftsführern und Vorständen bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Fragen der Bestellung und Abberufung, Organhaftung, Dienstverträge, variable Vergütungssysteme, Wettbewerbsverbote oder Trennungsvereinbarungen erfordern regelmäßig die gleichzeitige Berücksichtigung mehrerer Rechtsgebiete.
Insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern können arbeitsrechtliche, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte eng miteinander verflochten sein. Fehler in der Vertragsgestaltung oder bei der Beendigung von Organverhältnissen führen häufig zu langwierigen und kostenintensiven Streitigkeiten.
Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer und Führungskräfte bei der rechtssicheren Gestaltung und Beendigung ihrer Vertragsverhältnisse sowie bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Begleitfragen.
Unternehmerische Veränderungen haben regelmäßig erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen. Betriebsübergänge nach § 613a BGB, Umwandlungen, Verschmelzungen, Ausgliederungen oder Unternehmensverkäufe erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht.
Bereits kleine Fehler bei Informationsschreiben, Beteiligungsverfahren oder der Vertragsgestaltung können erhebliche wirtschaftliche Risiken auslösen. Gleichzeitig müssen arbeitsrechtliche Verpflichtungen mit den strategischen Zielen der Transaktion in Einklang gebracht werden.
Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen und Entscheidungsträger bei der Planung und Umsetzung komplexer Restrukturierungsmaßnahmen und sorgt für rechtssichere Lösungen an der Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete.
Insbesondere bei Vertriebsstrukturen, Provisionssystemen, Handelsvertretern und leitenden Angestellten verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeitsrecht und Handelsrecht häufig. Die rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses entscheidet nicht selten über erhebliche finanzielle Ansprüche und Haftungsrisiken.
Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte bei der rechtlichen Gestaltung und Prüfung von Vertragsverhältnissen sowie bei der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, Handelsvertretern und Organmitgliedern.
Auch Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen beschäftigen Arbeitnehmer, Geschäftsführer und sonstige Funktionsträger. Hier treffen arbeitsrechtliche Fragestellungen häufig auf vereinsrechtliche Besonderheiten.
Konflikte entstehen insbesondere bei Vorstandstätigkeiten, Geschäftsführerverträgen, Satzungsfragen, Mitgliederversammlungen oder personellen Entscheidungen innerhalb der Vereinsorganisation. Die rechtssichere Abstimmung zwischen den Vorgaben des Vereinsrechts und den Anforderungen des Arbeitsrechts ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Unsere Kanzlei berät Vereine, Verbände, Stiftungen und deren Organe umfassend bei sämtlichen arbeits- und vereinsrechtlichen Fragestellungen – von der Vertragsgestaltung bis zur Konfliktlösung.
Die wirtschaftlich beste Lösung entsteht häufig dort, wo verschiedene Rechtsgebiete zusammengeführt werden. Arbeitsrechtliche Entscheidungen beeinflussen gesellschaftsrechtliche Strukturen. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen wirken sich auf Arbeitsverhältnisse aus. Vereinsrechtliche Besonderheiten bestimmen oftmals den Handlungsspielraum von Organen und Verantwortlichen.
Unsere Mandanten profitieren daher von einer Beratung, die arbeitsrechtliche Expertise mit fundierten Kenntnissen im Handels-, Gesellschafts- und Vereinsrecht verbindet. So entstehen rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und langfristig tragfähige Lösungen – aus einer Hand.
Ob Satzung, Gesellschafterstreit oder Handelsgeschäft: Wer strategisch vorsorgt, schützt sein Vermögen und sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens oder Vereins:
Fehler im Gesellschafts- oder Vereinsrecht betreffen schnell das Privatvermögen. Im Vereinsrecht droht bei fehlerhafter Mittelverwendung der sofortige Entzug der Gemeinnützigkeit. Im Gesellschaftsrecht kann eine versäumte oder unvollständige Entlastung der Geschäftsführung noch Jahre später zu Schadensersatzforderungen führen. Vertrauen Sie daher von Anfang an auf eine lückenlose, taktische Beratung.
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