Wir beraten und vertreten Arbeitgeber bei Restrukturierungen, Umstrukturierungen und in allen Fragen des Insolvenzarbeitsrechts. Ob Personalabbau, Betriebsänderung, Reorganisation oder Insolvenzverfahren – wir begleiten Unternehmen und Insolvenzverwalter bei der rechtssicheren Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen und entwickeln wirtschaftlich tragfähige Lösungen.
Unternehmen müssen sich fortlaufend an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen. Restrukturierungen, Reorganisationen, Standortverlagerungen oder Personalanpassungen erfordern dabei nicht nur unternehmerische Entscheidungen, sondern auch eine rechtssichere arbeitsrechtliche Umsetzung.
Wir begleiten Arbeitgeber während des gesamten Restrukturierungsprozesses – von der strategischen Planung bis zur Umsetzung sämtlicher personeller Maßnahmen. Dabei berücksichtigen wir sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtliche Fragestellungen und entwickeln Lösungen, die wirtschaftliche Ziele mit rechtlicher Sicherheit verbinden.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
Unser Ziel ist eine wirtschaftlich effiziente, rechtssichere und möglichst konfliktarme Umsetzung der geplanten Manßnahmen.
Restrukturierungen gehen regelmäßig mit umfangreichen Beteiligungsrechten des Betriebsrats einher. Fehler bei Anhörungs- oder Mitbestimmungsverfahren können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und die Umsetzung geplanter Maßnahmen verzögern.
Wir beraten Arbeitgeber bei sämtlichen kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen und vertreten sie in Verhandlungen sowie in Einigungsstellen- und Beschlussverfahren. Dabei entwickeln wir praxisgerechte Lösungen, die den Restrukturierungsprozess rechtlich absichern.
Befindet sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise oder wurde bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet, gelten zahlreiche arbeitsrechtliche Besonderheiten. Kündigungsfristen, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Personalmaßnahmen unterliegen den speziellen Regelungen der Insolvenzordnung.
Wir beraten Unternehmen und Insolvenzverwalter umfassend bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen während des Insolvenzverfahrens. Hierzu gehören insbesondere:
Durch eine frühzeitige arbeitsrechtliche Begleitung lassen sich Haftungsrisiken reduzieren, Verfahren beschleunigen und Sanierungskonzepte rechtssicher umsetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung von Insolvenzverwaltern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir begleiten Insolvenzverwalter bei der Vorbereitung und Umsetzung personeller Maßnahmen, vertreten sie in Kündigungsschutzverfahren und beraten zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Insolvenzverfahren.
Mit langjähriger Erfahrung im Arbeits- und Insolvenzarbeitsrecht begleiten wir Unternehmen und Insolvenzverwalter bei Restrukturierungen und Sanierungen – rechtssicher, wirtschaftlich orientiert und mit einem klaren Blick für praktikable Lösungen.
Geschäftsführer, Vorstände und leitende Führungskräfte befinden sich in Krisensituationen regelmäßig in einer rechtlichen Sonderstellung. Neben arbeitsrechtlichen Fragen treten gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Haftungsrisiken in den Vordergrund.
Bereits die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags kann erhebliche persönliche Haftungsfolgen auslösen. Hinzu kommen Fragen der Organstellung, der Vergütung, von D&O-Versicherungen sowie möglicher Schadensersatzansprüche.
Unsere Kanzlei berät Führungskräfte und Organmitglieder umfassend bei sämtlichen arbeits-, gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen während der Unternehmenskrise.
Nicht jede Unternehmenskrise endet mit der Liquidation. Moderne Sanierungsinstrumente ermöglichen vielfach den Erhalt von Unternehmen, Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Strukturen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine rechtssichere und strategisch durchdachte Umsetzung aller arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
Wir begleiten Unternehmen, Investoren und Entscheidungsträger bei Restrukturierungen, Betriebsübergängen, Personalmaßnahmen und Sanierungsverfahren. Dabei steht stets das Ziel im Vordergrund, wirtschaftliche Interessen zu sichern und rechtliche Risiken zu minimieren.
Das Insolvenzarbeitsrecht ist geprägt von kurzen Fristen, komplexen gesetzlichen Regelungen und erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Gerade deshalb ist eine frühzeitige und spezialisierte Beratung entscheidend. Unsere Kanzlei steht Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Führungskräften in allen Phasen der Unternehmenskrise als kompetenter und durchsetzungsstarker Partner zur Seite.
Bei einer (drohenden) Insolvenz des Arbeitgebers tickt die Uhr. Wer jetzt strategisch und rechtssicher handelt, sichert seine Existenz und Ansprüche:
Arbeiten Sie niemals monatelang ohne Gehalt „auf Hoffnung“ weiter. Wenn die Insolvenz zu spät angemeldet wird, riskieren Sie den Totalausfall von Lohnansprüchen, da das Insolvenzgeld streng auf maximal drei Monate vor Eröffnung des Verfahrens begrenzt ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dem Insolvenzverwalter auf Augenhöhe begegnen und Ihre Schäden minimieren.
Liegt Ihnen bereits ein Entwurf vor oder droht der Arbeitgeber mit einer Kündigung? Übermitteln Sie uns Ihre Eckdaten für eine schnelle, diskrete Erstbewertung durch einen Fachanwalt.